SCHULREGLEMENT

Ihr Vertragspartner: „Cheese’s Guitar School“
Christoph Käser

Schulhausmatte 6, 3415 Rüegsauschachen
Privat: +41 34 461 37 18
cheesey@cheesey.ch

1. Schuljahr

Dieses besteht aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten, und zwar:
1. Quartal: August, September, Oktober
2. Quartal: November, Dezember, Januar
3. Quartal: Februar, März, April
4. Quartal: Mai, Juni, Juli
Die Ferien richten sich nach den Ferienplänen der Schulen der Region „Bern Land“. Im Kanton Bern wird der Unterricht während der Sportwoche durchgeführt, da die Feriendaten nicht einheitlich sind. Nicht besuchte Unterrichtsstunden während den Sportwochen können nicht rückvergütet werden.
2. Absenzen und Nachholstunden
Durch staatlich anerkannte Ferientage oder durch den Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen (z.B. Absage usw.) können weder nachgeholt noch rückvergütet werden.
In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch nachgeholt
1. Militärdienst:Wenn der Lehrer mind. 3 Wochen vorher benachrichtigt wurde.
2. Krankheit:Wenn der Lehrer benachrichtigt wurde und ein Arztzeugnis vorgewiesen werden kann.
3. Ausfall des Lehrers:Sofern die Musikschule nicht einen geeigneten Stellvertreter einsetzen kann.
3. Anmeldung zum Unterricht
Mit seiner Anmeldung bestätigt der Schüler, bzw. seine Eltern oder der gesetzliche Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein.
Ohne schriftliche Abmeldung mindestens drei Wochen vor Quartalsende, gilt der Schüler automatisch für das folgende Semester als angemeldet.
Ein Eintritt während dem Quartal ist möglich.
4. Abmeldung bzw. Kündigung
Die Abmeldung hat mind. 3 Wochen vor Quartalsende (Kündigungsfrist) schriftlich an
„Cheese’s Guitar School“, Christoph Käser, Bifang 2, 3417 Rüegsau, zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nur mündlich oder zu spät, wird das Kursgeld für das nachfolgende Quartal geschuldet, da für den Schüler bereits ein Studienplatz reserviert wurde (sehen Sie oben, Abs. 3).
Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor der Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Semester nicht zurückerstattet.
5. Schulgelder
Für das Schulgeld wird jeweils im voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen.
Schüler, die während dem Quartal eintreten, schulden das Schulgeld lediglich anteilsmässig.
6. Änderung des Schulreglements
Das Schulreglement kann laufend den Bedürfnissen der Schule angepasst werden. Ohne schriftlichen Einwand des Schülers, gilt die zu Quartalsbeginn bei der Schule anforderbare neuste Fassung des Reglements für alle Schüler, ungeachtet des Eintrittsdatums.